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ZUCHTSTUTENVERPACHTUNG

EINSTELLUNGSVERTRAG

URLAUB

Gern können Sie uns Anregungen und Fragen per Email senden, oder uns telefonisch Kontaktieren.

 

 

Zuchtstutenverpachtung

 

Sie wollen auch die Faszination der Pferdezucht erleben, haben aber weder eine Stute, noch geeignete Bedingungen für Geburt und Aufzucht eines Fohlens?

   Dann pachten Sie doch eine Zuchtstute!   

   Ab sofort bieten wir Ihnen den Service der
  Zuchtstutenpacht
.

 

Sie erhalten mit einer Pachtstute die Chance Ihr Wunschfohlen zu züchten, ohne die Mühen, das Risiko und die hohen Kosten des Kaufes einer qualitätsvollen Zuchtstute einzugehen zu müssen.

Und so geht es:

Sie suchen sich eine Stute des Gestüts Altmarkhof aus und bedecken sie mit dem Hengst Ihrer Wahl. Wir beraten Sie gern bei der Stuten- und Hengstauswahl, um Ihren Wünschen und Ihrem Zuchtziel möglichst nahe zu kommen. Sie können dabei sowohl auf die gestütseigenen Hengste des Altmarkhof, als auch auf Landgestüts- oder Privathengste, die über FS oder TG zur Verfügung stehen, zurückgreifen.

Die auserwählte Stute wird bei uns vom Hengst Ihrer Wahl besamt oder im Natursprung gedeckt. Sie bleibt in der Obhut des Gestüts Altmarkhof, wo die Trächtigkeit und das Abfohlen unter professioneller Kontrolle stehen.

Ihr Fohlen bleibt mindestens bis zum Absetzen mit der Mutter auf dem Altmarkhof in seiner Herde. Natürlich kann es auch länger bleiben, ganz wie Sie möchten.

 

      Interesse?

Dann suchen Sie sich eine unserer Zuchtstuten aus oder kontaktieren Sie uns für eine Beratung.

 




 

Kosten und Preise
Der Zuchtstutenbetrag hängt von der jeweiligen Stute ab, beginnend mit 500 €. Die Stute verbleibt auf dem Hof der Verpächterin. Diese kümmert sich komplett um die Stute und alle notwendigen Angelegenheiten.
Für die Zeit der züchterischen Nutzung geht die Stute in das Eigentum der/des Pächterin/Pächters über. Die Verpächterin garantiert den Rückkauf der Stute nach Ende der Nutzung zum dem um den vereinbarten Zuchtstutennutzungsbetrag geminderten Preis. Der Pächter kommt für alle Kosten der Stute während des Nutzungszeitraumes auf, die ausschließlich für ihre/seine züchterische Nutzung zur Verfügung steht. Dazu zählen - wie bei jeder eigenen Stute auch - Futter-, Schmied- und Tierarztkosten, alle Besamungskosten, Deck- und die züchterischen Eintragungskosten.
Der Abschluß einer Versicherung wird empfohlen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Stutenauswahl möglichst früh im Jahr treffen, um sicher zu sein, dass die jeweilige Stute auch „noch frei“ ist.

Für das züchterische Geschick und die Erfahrung auf dem Altmarkof sprechen hohe Trächtigkeitsraten und eine fast ebenso hohe Zahl erfolgreicher Geburten und gut entwickelter Fohlen, davon sehr viele prämiert. Hierzu trägt moderne Technik im Stall (Video- und elektronische Überwachung) genauso bei wie ein sorgfältiger Umgang, die genaue Kenntnis der Eigenheiten der Stuten und Fohlen sowie deren artgerechte Haltung. Ebenso wichtig ist uns die zeitige Gewöhnung der Fohlen an den Kontakt mit dem Menschen. Täglicher Umgang und Kontrolle lässt die Fohlen schnell zutraulich und halfterführig werden.

 
Das Absetzen:

Auf dem Altmarkhof kommen jedes Jahr mehrere Fohlen zur Welt, d.h. es sind immer Spielkameraden für Ihr Fohlen da. Auf den Weiden wird dann gemeinsam getobt, gejagt, geschubst und geschmust – irgendeiner hat immer Flausen im Kopf und spielt mit.

Die Mutterstutenherde mit Fohlen bleibt so lange es geht zusammen.

Das Absetzten der ca. 6 Monate alten Fohlen erfolgt auf der Weide, indem das Fohlen in der gewohnten Herde mit seinen Spielkameraden verbleibt und nur die Mutterstute aus der Gruppe genommen wird. Die Stuten mit jüngeren Fohlen, sowie ältere, schon abgesetzte Fohlen bleiben beisammen. Häufig merken die frisch abgesetzten Fohlen die fehlende Mutter erst Stunden später, beim gewohnten, aber eigentlich nicht mehr nötigen Gang zum Euter.
Spätgeborene Fohlen werden, je nach Jahreszeit, schonend über immer länger werdende Trennungsperioden abgesetzt. Hierfür werden nachts getrennte aber benachbarte Boxen für Mutter und Fohlen eingerichtet. Tagsüber bleibt es zunächst beim gemeinsamen Koppelgang bis eines Tages die Mutterstute auf eine andere Koppel kommt als die Fohlengruppe. Auch hier ist die Entwöhnung schmerzlos und entspannt. Die Fohlen bleiben dadurch in Form und erleiden keinen sichtbaren Stress. Diese sehr arbeitsintensiven Methoden haben sich ganz klar gegenüber der konventionellen Methode des schlagartigen Trennens, wohlmöglich indem man das Fohlen allein in eine Box sperrt und die Stute außer Sicht- und Hörweite bringt, durchgesetzt. Die Absetzer danken es mit bleibendem Vertrauen und durchgehender Lebensfreude.

 

Sie haben noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns per Mail oder per Telefon

 

 

Einstellungsvertrag
wird bald hier veröffentlicht

 

 

 

Deckbedingungen

Stutenbesitzer, welche die Hengste des Gestüts Altmarkhof zur Bedeckung ihrer Stute in Anspruch nehmen, erkennen die nachstehend aufgeführten Deckbedingungen an, die dem Stutenbesitzer oder seinem Beauftragten vor der ersten Bedeckung bekannt gegeben werden.

Deckhygiene
Zur Bedeckung werden nur Stuten mit tierärztlicher Cervix-Tupferprobe zugelassen, die während der Rosse entnommen sein muss. Sie darf nicht älter als 3 Wochen sein und muss nach der zweiten erfolglosen Bedeckung erneuert werden.

Einstellbedingungen
1. Die zu bedeckende Stute ist ohne hinteren Beschlag anzuliefern. Die Hengsthalterin ist berechtigt, ggf. Hintereisen auf Kosten des Stutenbesitzers abnehmen zu lassen. Kranke Stuten oder Stuten aus kranken Beständen werden nicht angenommen.

2. Die Hengsthalterin ist berechtigt und bevollmächtigt bei Erkrankung und Verletzung einen Tierarzt mit der Behandlung der Stute / des Fohlens zu beauftragen. Die Kosten gehen zu Lasten des Stutenbesitzers.

3. Das Stallgeld beträgt 8 € bei Stuten ohne Fohlen und 9 € bei Stuten mit Fohlen bei Fuß. Bleibt eine Stute bis zur endgültigen Feststellung der Trächtigkeit am 100. Tag, reduziert sich das Stallgeld auf täglich 6.50 € bzw. 7.50 €, alternativ bei Weidegang auf 5 € (nur möglich für Hengste, die auf dem Gestüt Altmarkhof stationiert sind).

4. Die Stuten müssen aktuelle Virusabort- und Influenza-Impfungen nachweisen. Der Equidenpass verbleibt für die Dauer des Aufenthalts der Stute bei der Hengsthalterin.

Allgemeine Bedingungen
1. Das Deckgeld ist bei Stuten, die täglich zur Bedeckung gebracht werden vor dem ersten Sprung, bei Stuten, die im Gestüt/auf der Deckstelle verbleiben spätestens bei Abholung zu entrichten. Dies gilt auch für das Stallgeld.

Tiefgefriersperma (TG) wird nur gegen Vorauszahlung geliefert.

Die Kosten des Versandes von TG sind vom Stutenbesitzer zu tragen, ebenso die Rücksendung unbenutzter Pailletten.

2. Die Zahlung des Deckgeldes berechtigt zur Inanspruchnahme des Hengstes innerhalb der Decksaison vom 1.2. bis zum 15.8. des Jahres.

3. über die erfolgte Bedeckung wird eine Deckbescheinigung (Deckschein) ausgestellt. Die Aushändigung des Deckscheines erfolgt nur gegen Zahlung des vollen Deckgeldes. Sollte für die Stute ein vorbereiteter Deckschein des Zuchtverbandes vorliegen, so ist dieser mitzubringen. Zur Ausstellung des Deckscheines ist die Vorlage des Abstammungsnachweises (Kopie) der Stute erforderlich.

4. Kosten für Follikelkonrollen, Trächtigkeitsuntersuchungen, Besamungen, Ultraschall-Untersuchungen etc. gehen zu Lasten des Stutenbesitzers.

5. Zur Sicherheit des Hengstes werden Hilfsmittel wie z.B. Deckstrick ausdrücklich gestattet.

6. Hengste, die im Sport eingesetzt oder stark frequentiert werden, decken nur nach Follikelkontrolle.

Sonderkonditionen
1. Bringt ein Besitzer mehrere Stuten zur Bedeckung, so erhält er ab der zweiten und jeder weiteren Stute einen Rabatt auf die Decktaxe.

2. Sollte eine Stute nach Bedeckung nicht tragend geworden sein, so gewähren wir in der darauf folgenden Decksaison 50% Rabatt auf die Decktaxe. Dieser Anspruch ist nicht übertragbar. Im Falle von Nichtträchtigkeit einer Stute ist bis spätestens 30.9. der jeweiligen Decksaison eine entsprechende tierärztliche Bescheinigung vorzulegen. Andernfalls verfällt der Rabatt für die nächste Decksaison.

3. Steht ein Hengst im Verlauf der Decksaison oder bei einer Nachbedeckung im Folgejahr nicht zur Verfügung, so kann der Stutenbesitzer entweder auf Tiefgefriersperma oder auf einen anderen Hengst des Gestüts ausweichen.

Haftung
1. Der Eigentümer/Besitzer der eingestellten Stute versichert, dass das Risiko aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftpflicht (§ 833 und 834 BGB) abgedeckt ist. Er verpflichtet sich, das Gestüt und seine Nebenstelle von allen Ersatzansprüchen freizustellen.

2. Die Haftung des Gestüts Altmarkhof und seiner Nebenstelle für Schäden, die an der Stute oder an ihrem Fohlen entstehen, ist ausgeschlossen. Ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden oder Verletzungen, die beim Stutenbesitzer/Eigentümer oder deren Beauftragten entstehen. Dies gilt auch für etwaige, durch den Hengst auf die Stute übertragenen Krankheiten und deren Folgen, sowie für Verletzungen durch den Deckakt. Insbesondere wird jede Ersatzpflicht aus den § 833 und § 834 BGB, auch für sämtliche Personen, die aus Anlass des Deckaktes oder der Einstellung für das Gestüt tätig werden (§ 278 und § 831 BGB) ausgeschlossen.

Anerkennung der Gestütsbedingungen und Erfüllungsort
Die Deckbedingungen gelten als anerkannt, wenn die Einstellung erfolgt oder die Stute zum Hengst geführt wird. Beiderseitiger Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Gestüts Altmarkhof (Wittingen), bzw. seiner Nebenstelle in Dresden-Pappritz.

Stand Feb.2006

 

URLAUB AUF DEM ALTMARKHOF

Der Altmarkhof lädt Sie herzlich zu erholsamen Tagen in der Natur ein. Bringen Sie Ihr eigenes Pferd mit und reiten Sie, wenn Ihnen der Sinn danach ist oder leihen Sie eins unserer Pferde aus. Das Wegenetz zum Ausreiten führt über Wiesen, Felder, durch den Wald und gern auch mal zu einer Eisdiele. Stundenlange Ausritte sind dank des liberalen Reitwegegesetzes in Sachsen-Anhalt kein Problem. In Absprache mit einem benachbarten Wanderritt-Anbieter können auch mehrtägige Touren organisiert werden.
Oder gönnen Sie sich und Ihrem Pferd eine entspannte Auszeit. In 1 km Entfernung befindet sich ein Freibad, für kulturell Interessierte gibt es neben einem Freilichtmuseum reichlich historische Feldsteinkirchen und andere Sehenswürdigkeiten entlang der Straße der Romanik zu bewundern. Die Gegend lädt auch zu Fahrradausflügen ein. In Absprache mit dem Förster können Erkundungsgänge durch die nahen Waldgebiete wahrgenommen werden.
Schöne Abende am Grill unter einem hell funkelnden Sternenhimmel erlauben zu späterer Stunde auch die Beobachtung der auf dem Heuboden lebenden Schleiereule und von Fledermäusen, die fast lautlos auf dem Hof ihre Runden drehen.

 

Unterbringung:

Für Familien steht ein 80qm-Appartement mit 3 Zimmern, Wohnküche und Bad bereit. Es ist mit zwei Doppelbetten und einem Schlafsofa für zwei weitere Personen, Einbauküche, Bad mit Wanne etc. ausgestattet. Die Sicht aus dem Fenster erlaubt Einblick in fast jeden Winkel des Hofes und Fernsicht über die Weiden(s.u.).

Für Jugendliche oder Einzelreisende besteht die Möglichkeit dieses Appartement kostengünstig mit anderen Besuchern zu teilen. Erfahrungsgemäß klappt dies durch die großzügige Raumaufteilung sehr gut.

Ausstattung: Fernseher (Sat), Kaffeemaschine, Waschmaschine im Keller kann mitbenutzt werden, Spülmaschine, Herd und Kühlschrank.

Alternativ können Zimmer in der direkt neben dem Gestüt gelegenen Pension gebucht werden. Halb- oder Vollpension ist dort möglich.


Die täglichen Kleinigkeiten:
Für kleine Einkäufe ist direkt neben dem Hof ein Konsum-Laden und im Nachbardorf (1 km) sind ein gutsortierter Supermarkt, Post, Bank, Apotheke, Friseur und Restaurants zu finden.
In Wittingen (ca. 10km) befinden sich diverse große Supermärkte, ein Reitsportgeschäft, Solarium, Kino und alles was eine Kleinstadt braucht. In 29 km Entfernung ist die Hauptstadt und ehemalige Hansestadt des Altmarkkreises, Salzwedel, gelegen. Hier kann man mit einem historischen Stadtbummel seine Kenntnisse über sehenswerte deutsche Städte auffrischen. (Info zur Geschichte der Hanse)

Schlafzimmer 1WohnzimmerKüche
Winterblick
 
 

 

Preise pro Person und Tag:

Übernachtung im (evtl. geteilten) Appartement:
Erwachsene                       16.- €
Kinder (unter 14 Jahre)    12.- €

Bei mehr als drei Übernachtungen ist eine Endreinigungspauschale in Höhe von 30.-€ zu entrichten. Die Endreinigung kann auch selbst vorgenommen werden, die Pauschale entfällt dann natürlich. Bettwäsche kann selbst mitgebracht werden, oder für 2.-€ pro dreiteiligem Set (Laken, Kopfkissen- und Bettdeckenbezug) geliehen werden.

Bei ausdrücklicher Reservierung des ganzen Appartements als alleinige Benutzer ist bei weniger als drei Gästen ein Aufschlag von 10 € pro Tag und Person zu entrichten.

Unterbringung fürs Pferd:
Ihr Pferd soll es im Urlaub genau so gut haben wie Sie. Daher bieten wir individuelle Möglichkeiten an. Die Standardlösung ist eine Box mit Vollpension inkl. Misten und täglichem Paddock- bzw. Koppelgang für 60 € pro Woche. Jede weitere Woche kostet 50 €.
Soll Ihr Pferd ausschließlich draußen stehen, reduziert sich der Preis auf 40 €.

Sonderangebote und Kombinataionspreise

Urlaubsspecial:
1 Pferd (Box mit Paddock/Koppel, 2xFutter/Tag) + 1 Person zahlen für 4 Wochen im ( eventuell geteilten) Appartement zusammen nur 400 €.

Schnupperangebot:
1 Pferd
(Box mit Paddock/Koppel, 2xFutter/Tag) + 1 Person zahlen für 1 Woche im (eventuell geteilten) Appartement zusammen nur 130 €.

Familienangebot (mind. 1 Kind unter 14 Jahre):
Voll eingerichtetes Appartement pro Woche 250 € (bis 3 Erwachsene + mind. 1 Kind unter 14 Jahre)
Für jede weitere Person über 14 Jahre kommen 50 € pro Woche hinzu.

Pärchenangebot:
Für 'frisch' verliebte und solche, die die Schmetterlinge im Bauch wiederbeleben wollen kostet das komplette Appartement 180 € pro Woche.

Verlängerung der Kombiangebote:
Wenn es Ihnen bei uns gut gefällt und der Urlaubsplan ein paar Tage mehr in der schönen Natur erlauben, können Sie gern bleiben (sofern keine neue Buchung vorliegt). Daher erhalten Sie für jede weitere Woche, die Sie bei uns auf dem Altmarkhof verbringen, 10 % Rabatt auf den Listenpreis.


Sonstiges:

Unterricht:
In den Sommermonaten wird neben der Hofchefin eine geprüfte Trainer C-Reitlehrerin für Dressur und Springunterricht zur Verfügung stehen. Der Unterricht findet auf dem Reitplatz (20x40) statt oder in Form geführter Ausritte in die Natur. Außerdem können ein paar feste Hindernisse auf den Hausweiden genutzt werden (Baumstammreihe, Wall).
Nicht nur für Anfänger gibt es eine solide Grundausbildung oder eine Auffrischung der Sitzschule an der Longe. Je nach Talent und Fortschritten sind Ausritte vielleicht
das krönende Urlaubsziel ?
Unterricht an der Longe für Anfänger oder als Sitzschule für Fortgeschrittene, 30 min, 15 €.
Dressur-/Springunterricht auf mitgebrachtem Pferd, 45 min, 10 €
Dressur-/Springunterricht auf ausgeliehenem Pferd, 45 min, 25 €
Geführte Ausritte nach Absprache.
Liebes Pferd für Spaziergänge mit kleinen Kindern ausleihen, 3.- € (Versicherungszuschuss)

Sie haben noch weitere Fragen, oder wollen direkt buchen?
Bitte rufen Sie uns an unter 03902 - 95 01 20 oder schreiben Sie eine Email an info@altmarkhof.com

 

 

 

 

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